Katzenbuch

Katze zugelaufen – was tun?

Nicht immer, wenn Ihnen eine Katze zuläuft, ist sie herrenlos.
Und nicht immer ist ein Eingreifen erforderlich:
Oft ist sie einfach neugierig und opportunistisch und wohnt eigentlich ein paar Straßen weiter in einem guten Zuhause. Nicht immer ist es also erforderlich, dass Sie etwas tun. Nicht wenige Katzen haben nämlich den Trick raus, als Streuner aufzutreten und so ein Dutzend Mahlzeiten pro Tag von freundlichen Nachbarn zu erhalten.

Wahrscheinlich ist die Katze aber einfach ihrem Besitzer abhandengekommen und möchte wieder zurück.

Deshalb sollten Sie zunächst die zuständigen Stellen, etwa Tierärzte, die einen Chip auslesen können, informieren, bevor Sie eine zugelaufene Katze adoptieren. Häufig besitzen Haustiere einen Transponder (Chip) den die Polizei oder ein Tierarzt ermitteln kann oder die Katze hat eine Tätowierungsnummer in den Ohren.

Eine zugelaufene Katze muss bei der zuständigen Behörde gemeldet werden (Fundrecht in BGB §§ 960 ff). Das kann das Ordnungsamt, ein Fundbüro oder die Polizei sein.

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