Wichtig für alle:
Spenden-TransparenzSpende per Überweisung auf unser Bankkonto:
Name: Hilf 24 e.V.
Verwendungszweck: Tierschutz
Bank: Hamburger Sparkasse
IBAN: DE13 200 505 50 12 41 15 75 75
BIC: HASPDEHHXXX
Gut zu wissen:
Das passiert mit Ihren Spendengeldern
✓ Hilf24 verwendet 100 % Ihrer Spenden für die Tiere.
✓ Es werden keine Spendengelder für beteiligte Menschen verwendet.
✓ Alle Einnahmen und Ausgaben werden hier absolut transparent veröffentlicht.
Tipp: Am Ende dieser Seite finden Sie die wichtigsten Fragen zum Thema „Spenden und die Steuerersparnis“ und die Antworten darauf.
Die wichtigsten Fragen zum Thema „Spenden und die Steuerersparnis“
Ist meine Spende an Hilf 24 e.V. steuerlich absetzbar?
Hilf24 ist durch die Steuernummer 17/432/16683 vom Finanzamt Hamburg Nord als gemeinnütziger Verein anerkannt.
Ihre Spende ist steuerlich absetzbar.
Bitte bewahren Sie Einzahlungsquittung / Abbuchungsbeleg / Überweisungsträger sorgfältig auf. Das Finanzamt erkennt sie bei Beträgen unter 200 Euro als Beleg an.
Bei einer Spende über 200 Euro können Sie eine Spendenquittung von uns erhalten. Bitte melden Sie sich dann unter: info@hilf24.de
Was versteht man genau unter einer Spende?
Eine Spende ist eine freiwillige Leistung, die jemand gibt, ohne etwas im Gegenzug zu erwarten. Steuerlich relevant sind Spenden, wenn sie an gemeinnützige Organisationen geleistet werden.
Welche Auswirkungen hat eine Spende auf meine Steuerzahlung?
Wer an gemeinnützige Organisationen spendet, kann den gespendeten Betrag als Sonderausgabe von seinem Jahreseinkommen abziehen. Hierdurch verringert sich indirekt der zu zahlende Steuerbetrag. Wie genau sich die Spenden auswirken, kann mit dem Spenden-Rechner ermittelt werden.
Gibt es eine Höchstgrenze für eine Spende?
Jeder Mensch kann so viel Geld spenden, wie er möchte. Steuerlich relevant sind jedoch maximal Beträge in Höhe von 20 Prozent des Jahreseinkommens oder bei Unternehmen 4 Promille des Jahresumsatzes, zu dem in diesem Fall auch die Lohnzahlungen gehören.
Kann ich auch Gegenstände spenden? Was ist genau eine Sachspende?
Auch gespendete Gegenstände können steuerlich geltend gemacht werden. Bei einer solchen Sachspende wird der Wert der Gegenstände zum Beispiel mithilfe von Kaufverträgen ermittelt und auf einer Sachspendenbescheinigung festgehalten. Dieser Wert kann ebenso bei der Steuererklärung angegeben werden wie ein gespendeter Geldbetrag.
Wer darf alles eine Spende empfangen?
Jeder, dem eine Spende angeboten wird, darf frei entscheiden, ob er diese annimmt oder nicht. Doch nur anerkannte Organisationen dürfen hierfür eine Spendenquittung ausstellen.
Was ist eine Spendenquittung bzw. Spendenbescheinigung?
Eine Spendenquittung oder Spendenbescheinigung ist ein Nachweis, auf dem der Spendenempfänger den Empfang der Spende quittiert. Mit diesem Nachweis ist es dem Spender gestattet, den Betrag bei der Steuererklärung anzugeben.
Was bedeutet Gemeinnützigkeit?
Als gemeinnützig ist ein Verein dann anerkannt, wenn er seine finanziellen Mittel der Allgemeinheit zur Verfügung stellt. Als Verwendungszweck ist zum Beispiel die unterstützung von notleidenden Tieren aber auch die Förderung von Minderheiten und Personen in Notlagen anerkannt. Der Verein muss über jede Einnahme und jede Ausgabe Rechenschaft vor dem Finanzamt ablegen, um nicht den steuerbefreiten Status zu verlieren.
Wie melde ich eine Spende an das Finanzamt?
Spenden gelten steuerrechtlich als Sonderausgaben und werden direkt im Mantelbogen der Steuererklärung aufgelistet. Die Bescheinigungen werden dann gemeinsam mit den ausgefüllten Formularen eingereicht. Damit nichts verloren geht, sollte zunächst eine Kopie eingereicht und das Original sicher aufbewahrt werden.
Ihre Spende an Hilf 24 e.V. ist steuerlich absetzbar!
Hilf24 ist durch die Steuernummer 17/432/16683 vom Finanzamt Hamburg Nord als gemeinnütziger Verein anerkannt.
Ihre Spende ist steuerlich absetzbar.
Bitte bewahren Sie Einzahlungsquittung / Abbuchungsbeleg / Überweisungsträger sorgfältig auf. Das Finanzamt erkennt sie bei Beträgen unter 200 Euro als Beleg an.
Bei einer Spende über 200 Euro können Sie eine Spendenquittung von uns erhalten. Bitte melden Sie sich dann unter: info@hilf24.de
Muss eine Spende immer für einen guten Zweck sein?
Ob der Zweck, für den gespendet wurde, ein guter ist, ist für das Finanzamt nicht entscheidend. Wichtig ist, ob der Empfänger die richtige Rechtsform angenommen hat. Spenden für notleidende Kinder könnten zum Beispiel nicht anerkannt werden, wenn der Verein, der sich um die Kinder kümmert, sich für eine einfachere aber nicht anerkennungsfähige Buchhaltung entscheidet. Dagegen können Sportvereine, die als Freizeitaktivität unterstützt werden, als gemeinnützig anerkannt sei
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