Allgemein
Bitte Vergessen Sie nicht, Ihr Haustier abzusichern!Es gibt kaum etwas Liebevolleres als glückliche Tiere, die einem ihre Liebe und Vertrauen schenken. Das Vertrauen in sie, können Sie durch Ihr Vermächtnis bewahren.
Viele Menschen empfinden es als eine Herzensangelegenheit, Ihr Vermögen für ihre geliebten Tiere oder wohltätige Zwecke einzusetzen und somit bleibende Spuren zu hinterlassen. Diese Spuren tragen dazu bei, dass die Erinnerung an sie lebendig bleibt und von Dankbarkeit geprägt ist.
Wenn Sie sich entscheiden, unsere Arbeit im Tierschutz sowie die des Tierheims zu unterstützen, können Sie sicher sein, dass wir Ihre finanziellen Mittel – sei es in Form von Schenkungen, Vermächtnissen oder Erbschaften – mit größter Sorgfalt verwenden werden, um Ihr Haustier und die Tierheimtiere entsprechend Ihren Wünschen zu versorgen.
Der Tierschutzverein APAFFI ist eine gemeinnützige Organisation und daher von der Erbschaftssteuer befreit, wodurch Ihr eingesetztes Vermögen auch zu 100 % nach Ihren Vorstellungen verwendet werden kann.
Schenkung:
Durch eine Schenkung haben Sie die Möglichkeit, einen Teil Ihres Vermögens bereits zu Lebzeiten weiterzugeben.
Schenkungen erlauben es oft, gezielte Unterstützung zu leisten. Sie können beispielsweise Projekte wie Bauvorhaben, besondere größere Anschaffungen, spezielle Vorkehrungen für Ihr Haustier, oder Vorkassenzahlung für Tierarztkosten, zu fördern. Auf diese Weise können Sie hautnah miterleben, wie das von Ihnen gewählte Projekt wächst und gedeiht, und Sie wissen, dass Ihr Geld Gutes bewirkt. Durch eine Schenkung können Sie unmittelbar Hilfe leisten und die Freude erleben, die Erfolge selbst zu beobachten.
Dennoch ist dies eine Entscheidung, die Sie unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Umstände und mit Unterstützung eines Steuerberaters Ihrer Wahl treffen sollten.
Testament:
Gutes durch ein Testament bewirken.
Ein Testament wird benötigt, wenn Sie außerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Erbfolge Organisationen wie unseren Tierschutzverein in Ihr Erbe einschließen möchten.
Um auf der sicheren Seite zu sein, empfehlen wir, einen Notar oder einen Fachanwalt für Erbrecht zu konsultieren.
Auf diese Weise können Sie sicherstellen, dass Ihr letzter Wille allen möglichen Anfechtungen standhält und vor allem beim Notariat oder Nachlassgericht hinterlegt wird.
Dort wird Ihr Testament sicher aufbewahrt und erst im Todesfall geöffnet. Dies minimiert weitgehend mögliche Erbstreitigkeiten aufgrund von nicht auffindbaren Testamenten.
In Fällen, in denen unser Tierschutzverein als Alleinerbe eingesetzt, jedoch kein Testamentsvollstrecker benannt wurde, werden wir die Abwicklung des Nachlasses übernehmen.
Tierhalter können in ihrem Testament festlegen, dass der Tierschutzverein nach ihrem Ableben das Haustier oder die Haustiere übernimmt. Dies bedeutet, dass Ihr Hund oder Ihre Katze sofort im Tierheim aufgenommen werden. Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen, dass Ihr geliebtes Haustier unsicher umhergereicht oder schlecht versorgt wird. Im Tierheim kann es möglicherweise Freunde finden, die ihm in Zeiten der Trauer beistehen, und es kann in Ruhe ein neues liebevolles Zuhause finden.
Vermächtnisses.
Mithilfe eines Vermächtnisses Gutes tun.
Durch ein Vermächtnis kann der Erblasser festlegen, dass der Tierschutzverein einen im Testament bestimmten Betrag erhält. Die Erfüllung dieses letzten Wunsches liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Erben oder Testamentsvollstreckers, die als rechtliche Nachfolger des Erblassers dessen Verpflichtungen übernehmen.
In der Regel sind mit einem Vermächtnis keine Verpflichtungen auf beiden Seiten verbunden.
Allerdings können Vermächtnisse zweckgebunden sein, zum Beispiel zur Unterstützung der Versorgung Ihres Haustieres.
Wir ermutigen Sie, sich rechtzeitig die Zeit zu nehmen, um Ihren Nachlass gemäß Ihren Wünschen zu regeln. Im Folgenden geben wir einige Anregungen dazu. Bitte beachten Sie jedoch, dass eine umfassende rechtliche Beratung, die uns nicht erlaubt ist, von einem Fachanwalt durchgeführt werden sollte.
Was können Sie zur Vorbereitung Ihres Testaments oder Vermächtnisses tun?
- Dokumentation Ihres Vermögens
- Auflistung der Erben mit Angaben und Adressen
- Bestimmung eines Testamentsvollstreckers (Erbe, Freunde, Rechtsanwalt oder Steuerberater)
- Organisation von Unterlagen (Geburts- und Heiratsurkunden, Bankkonten, Versicherungen, finanzielle Verpflichtungen)
- Festlegung, wer im Todesfall benachrichtigt werden soll
- Bestimmung der Person, die sich um Ihr Haustier kümmern soll
Wir verstehen, dass dies keine leichten Entscheidungen sind. Daher bieten wir Ihnen gerne vertrauliche Gespräche an, in denen Sie ausführlich über unsere Arbeit und unsere Projekte informiert werden können (info@hilf24.de).
Wir möchten jedoch betonen, dass diese Gespräche eine umfassende, professionelle Beratung durch Fachanwälte und gegebenenfalls Steuerberater nicht ersetzen können.
Testamentsvollstrecker:
Grundsätzlich kann jede natürliche oder juristische Person Testamentsvollstrecker werden. Im Testament kann der Erblasser die Höhe der Vergütung für den Testamentsvollstrecker festlegen. Dies kann beispielsweise bedeuten, dass der
Testamentsvollstrecker eine Vergütung in Form von:
- Zeitbasierten Gebühren,
- einem Anteil (z.B. Prozentsatz) am Nachlasswert,
- einer Pauschale oder
- einer Vergütung gemäß einem bestimmten Regelwerk (z.B. Neue Rheinische Tabelle) erhält.
Es ist wichtig zu beachten, dass bei der Beantragung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses eine Begründung für uns erforderlich ist.
Gründe für die Anordnung einer Testamentsvollstreckung im Testament können sein:
- Die Sicherung des letzten Willens des Erblassers, insbesondere in Bezug auf Vermächtnisse oder Auflagen (z.B. Versorgung Ihres Haustieres).
- Der Schutz der Erben vor sich selbst, insbesondere bei Minderjährigen.
- Die Vereinfachung der Verwaltung und Aufteilung des Erbes, vornehmlich wenn es mehrere Erben gibt, die möglicherweise uneinig sind oder sich an verschiedenen Orten oder Ländern befinden.
Pro und Kontra, mein Vermögen einem Tierschutzverein ganz oder teilweise zu hinterlassen, anstatt dass der Staat zu viel einkassiert.
Pro:
1. Tierliebe und Tierwohl: Wenn Sie Tierschutzorganisationen Ihr Erbe vermachen, unterstützen Sie eine Organisation, die sich für das Wohl von Tieren einsetzt. Ihr Vermögen kann dazu beitragen, misshandelten, vernachlässigten, bedürftigen oder auch Ihren eigenen Tieren zu helfen, ein schönes, würdevolles Leben zu führen.
2. Persönliche Befriedigung: Unsere Tierschutzorganisation setzen sich auch für abgesprochene langfristige Projekte und Programme ein, die ihren persönlichen Vorstellungen entsprechen.
3. Nachhaltige Wirkung: Die Gewissheit, dass Ihr Vermögen einem guten Zweck dient, der Ihnen persönlich wichtig ist und nicht für staatliche und politische Zwecke verwendet wird, hinter denen Sie womöglich nicht stehen.
4. Steuerliche Vorteile: In einigen Ländern und Regionen können Spenden an gemeinnützige Organisationen steuerlich absetzbar sein, was die Steuerlast der Erbschaft ihrer Lieben reduzieren kann.
Kontra:
1. Mögliche familiäre Unstimmigkeiten: Die Entscheidung, Ihr Vermögen einem Tierschutzverein zu hinterlassen, könnte bei Ihren Familienangehörigen oder Erben auf Unverständnis oder Ablehnung stoßen, insbesondere wenn sie von Ihrem Vermögen profitieren würden, unliebsame Nutznießer inbegriffen.
2. Unsicherheit über die Verwendung: Sie haben möglicherweise Bedenken hinsichtlich der Verwendung Ihres Vermögens. Es ist wichtig, eine vertrauenswürdige Organisation zu wählen und sicherzustellen, dass Ihre Anweisungen klar festgelegt sind und vom Testamentsvollstrecker auch umgesetzt werden.
3. Notwendigkeit einer rechtlichen Beratung: Die Planung Ihres Erbes für gemeinnützige Zwecke erfordert oft rechtliche Beratung, um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche ordnungsgemäß umgesetzt werden. Dies kann zusätzliche Kosten verursachen.
Am Ende hängt die Entscheidung davon ab, was Ihnen persönlich am wichtigsten ist und welche Werte Sie unterstützen möchten.
Es ist ratsam, mit einem Anwalt oder Steuerberater zu sprechen, um sicherzustellen, dass Ihre Entscheidung Ihren Wünschen und den rechtlichen Anforderungen entspricht. Damit Ihr Vermächtnis auch für die Sicherung Ihre geliebten Tiere oder hilfsbedürftigen Tierheimtiere richtig einsetzt werden kann.
Fazit:
Wer auch über sein eigenes Leben hinaus das Beste für sein Tier, oder die Tierheimtiere will, sollte also rechtzeitig für den Ernstfall vorsorgen.
Die Verantwortung und Pflege für Ihr geliebtes Tier, muss von Ihnen an Menschen übergegeben werden, die sich in erster Linie um das Wohl des zurückgelassenen Tieres kümmern. Das sollten Sie umgehend regeln, bevor es zu spät für Ihren Liebling ist.
Sie können sich nicht vorstellen, was Ihrem geliebten Tier widerfahren könnte, wenn Sie sich nicht mehr darum kümmern können. Bedauerlicherweise weiß man nie genau, wie Freunde und Verwandte mit so einer herausfordernden Situation umgehen werden. Wir haben durch eigene schmerzhafte Erfahrungen Menschen erleben müssen, die mit der Verantwortung für überlassene Tiere so stark überfordert waren, dass sie die Tiere vernachlässigten, aussetzten oder sogar einschläfern ließen und wir machtlos zuschauen mussten.
Liebt und vertraut ihr Tier Ihnen? Dann sollten Sie jetzt gleich alles regeln, damit Ihr Tier in vertrauensvolle Hände kommt, falls Sie sich nicht mehr angemessen um Ihren Liebling kümmern können – aus Liebe zu Ihrem Tier und damit das Vertrauen in Sie auch gerechtfertigt bleibt.
Selbstverständlich können Sie unsere Vorlagen anpassen und verwenden, um den am besten geeigneten Versorger für Ihr Tier einzutragen.
Wir danken Ihnen!
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